Gemeinderatssitzung vom 11.05.2023

Wir beginnen die Gemeinderatssitzung wie üblich mit der Genehmigung der Niederschrift der vergangenen Sitzung. Die Niederschrift wird einstimmig verabschiedet, aber wir haben noch eine Anmerkung zum eher informellen Bericht zur letzten Sitzung im Gemeindeblatt und auf der Gemeinde-Homepage. Über unseren Antrag zum Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeit“ gab es zu lesen, die Ablehnung ergäbe sich durch die Tatsache, dass die Thematik bereits im Gesetzgebungsverfahren sei. Dies ist inhaltlich falsch, denn es gibt derzeit keine Anhaltspunkte für eine Veränderung der Straßenverkehrsordnung in der Hinsicht, dass Kommunen in Zukunft auf den übergeordneten Straßen selbst über Tempo 30 entscheiden können. Im Gegenteil scheint das Verkehrsministerium den Status Quo nicht antasten zu wollen. Zudem wurde in diesem Punkt in der letzten Sitzung nicht beraten oder diskutiert, sondern nach einer Stellungnahme von uns einfach nur abgestimmt.

Unter TOP 4 war die Behandlung von Bauanträgen vorgesehen. Dieser TOP fällt aber aus, da bis zur Sitzung keine Bauanträge eingegangen waren.

In TOP 5 beschließen wir einstimmig einen Antrag auf Änderung der Gemeindegrenzen im Bereich der Minderleinsmühle. Das Unternehmen mit Sitz im Grenzbereich der Kommunen Kalchreuth, Eckental und Kleinsendelbach sucht schon seit längerer Zeit nach einer Expansionsmöglichkeit für den Bau einer Halle. Die Marktgemeinde Eckental ist bereit, die Fläche ohne Gegenleistung an die Gemeinde Kalchreuth abzugeben. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Minderleinsmühle.

In TOP 6 werden wir über die neue Gigabitrichtlinie informiert, mit der auch Gebiete mit einer bestehenden Breitbandversorgung über 100 Mbit/s nun den Zugang zu FTTH (Glasfaser bis ins Haus) erhalten können. Einstimmig sind wir im Gremium für die Teilnahme am Programm, ggf. baut die Telekom das Netz sogar eigenwirtschaftlich um, aber hier gilt es noch abzuwarten.

Ärgerlich aus Sicht unserer Fraktion wird es in TOP 7. Der 2. Bürgermeister schildert den Prozess rund um die Einführung eines Carsharings in Kalchreuth. Hierzu hatten wir bereits für den Haushalt 2022 einen Antrag gestellt, der Beschluss des Gemeinderates über eine Kooperation mit dem CarSharing Verein Erlangen e.V. erfolgte im Januar 2023. Der CarSharing Verein hatte ein neues Modell für Kommunen im Landkreis erarbeitet, bei dem im Rahmen eines „Rundum-Sorglos-Paketes“ die Kommune nur die Dienstleistung beauftragt, aber keine weiteren Pflichten zu erfüllen hat, wie bspw. die Anschaffung eines Fahrzeuges. Rund um den Vertrag gab es Anmerkungen und Wünsche der Gemeinde Kalchreuth, die vom Verein berücksichtigt wurden. Die Prüfung der Angelegenheit durch das Landratsamt Erlangen jedoch hat eine Reihe an Bedenken gegen das Unterzeichnen des Vertrages ergeben. Hier bezieht sich die Abteilung im Landratsamt insbesondere auf das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, indem u.a. die Vergabe von Carsharing-Stellplätzen auf öffentlichen Flächen geregelt ist. Hier wird ein Auswahlverfahren gefordert. Die anderen Punkte kritisieren die Kooperation als Gesamtkonstrukt, wie der Hinweis, dass das Carsharing im Einklang mit einer sorgfältigen Haushaltsführung stehen soll oder dass es sich um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt (vermutlich aber von einer Genehmigung freigestellt). Die Einwände halten wir bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren und monatlichen Höchstkosten von 550 EUR für nicht so gravierend, das gesamte Vorhaben in Frage zu stellen. Das klingt für uns, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Wir bedauern die Entwicklung und das Gesprächsklima in dieser Sache. Zudem verstehen wir weiterhin nicht, warum es den Landkreiskommunen in Heroldsberg, Uttenreuth, Spardorf, Buckenhof und Bubenreuth offensichtlich gelingt, eine tragfähige und gute Zusammenarbeit mit dem Carsharing Verein herzustellen, wir jedoch schon im Vertragsentwurf scheitern. Wenn ein Auswahlverfahren für die Vergabe der Stellplätze gesetzlich unumgänglich ist, dann hätte man ein solches ja auch anstoßen können, bspw. indem die in Erlangen aktiven Carsharing-Anbieter wie Scouter oder book-n-drive anfragt werden, ob Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Betrieb bei uns in Kalchreuth besteht. Der deutsche Carsharing Verband weist übrigens darauf hin, dass es sich bei diesem Passus im Gesetz v.a. um knappe Flächen in den Städten dreht. Im ländlichen Raum, bei dem Flächenkonkurrenz für feste Parkflächen weniger bedeutsam sind, könne auch eine reine Interessenbekundung eines Anbieters schon für das geforderte Auswahlverfahren ausreichen. Zudem können wir die janusköpfige Haltung des Landratsamtes nicht nachvollziehen. Einerseits stellt sich der Landkreis Erlangen-Höchstadt als Förderer von E-Mobilität und Carsharing dar. So existiert ein Konzept, welches den Carsharing Verein Erlangen als wichtigen Partner für Carsharing im Landkreis nennt und sogar darauf hinweist, dass für ländliche Kommunen eine Anschubfinanzierung, via Fahrzeuganschaffung oder Unterstützung, unerlässlich ist und dabei auch die Zusammenarbeit mit Vereinen oder Genossenschaften in Frage kommt. Andererseits kommt dann aus dem Bereich der kommunalen Angelegenheit nur eine Liste mit möglichen Hinderungsgründen, allerdings ohne konkrete Vorschläge, wie ein Vorhaben pragmatisch realisiert werden kann. Wir sehen, anders als die Verwaltung, durchaus Handlungsspielraum und empfehlen, die Einführung zur Chefsache zu machen. Leider läuft unsere Argumentation ins Leere: der Gemeinderat fasst, gegen unsere Stimmen, den Beschluss, das Carsharing nicht weiterzuverfolgen. Aus unserer Sicht ist das sehr bedauerlich, die Kalchreuther*innen haben somit auf Weiteres kein entsprechendes Angebot vor Ort, es gibt keine Alternative zum Zweit- oder Drittfahrzeug. Mobilitätswende geht anders!

Doch die Sitzung endet noch mit einer erfreulichen Nachricht. Unter Top 8 im Punkt Information erfahren wir, dass es noch Hoffnung für eine Erweiterung der Grundschule gibt. Diesmal jedoch nicht für die Schule selbst und entsprechende Klassenzimmer oder Mehrzweckräume, sondern für den Hort. Hintergrund dafür ist, dass ab dem Schuljahr 2026 ein Anspruch auf Ganztagesbetreuung entsteht. Ein Schreiben mit einem entsprechenden Förderprogramm wurde der Gemeinde im März zugeschickt. Nun geht es darum zu überlegen, wie förderfähige Räumlichkeiten wie Küche, Mensa oder Mehrzweckräume in der bestehenden Anbauplanung umgesetzt werden können. Wir freuen uns, dass es ggf. doch noch Alternativen zum Container an den Bahngleisen geben wird, die weder für die Schule noch für den Hortbetrieb attraktiv und passend sind.