Gemeinderatssitzung vom 23.06.2022

Warm ist es heute im Sitzungssaal, dennoch sind einige Zuhörer*innen zur Sitzung gekommen.

Das für uns wichtigste Thema heute wird unter TOP 4 behandelt: unsere beiden Anträge zur Verbesserung der Inklusion in Kalchreuth. Im ersten Antrag beantragen wir die Einrichtung von Behindertenparkplätzen an allen wichtigen Orten in Kalchreuth, im Einzelnen an der Arztpraxis Dr. Reissinger und an der Apotheke, an der Grundschule, am Friedhof, am Rathaus, am Schloss- und Dorfplatz sowie an den Parkplätzen am Bewegungspark, am Spielplatz Erlanger Straße sowie am Wanderparkplatz an der Fürther Straße. Bürgermeister Saft erläutert die Sichtweise der Verwaltung auf die Anfrage: Am Rathaus gibt es schon einen entsprechenden Parkplatz, an den Seitenparkstreifen entlang der Heroldsberger Straße vor Arztpraxis und Apotheke ist zu wenig Platz für Behindertenparkplätze. Deshalb wird die Gemeinde bei beiden Stellen anfragen, ob diese auf ihren privaten Grundstücken entsprechende Parkflächen einrichten können. An allen anderen Orten können die Parkplätze eingerichtet werden. Der Gemeinderat nimmt den Antrag einstimmig an. Im zweiten Antrag schlagen wir die Umsetzung baulicher Maßnahmen an der Grundschule vor, so dass mobilitätseingeschränkte Personen (Kinder, Lehrer*innen oder Eltern) alle Unterrichtsräume vom Keller bis in den ersten Stock selbständig erreichen können, sowie einen entsprechenden Umbau der Sanitäranlagen im Schulgebäude. Alternativ zu einem Aufzug könnte gegebenenfalls ein Plattformlift im Treppenhaus angebracht werden. Die erforderlichen Baumaßnahmen sollen nun durch einen Architekten geprüft werden. Auch diesen Antrag nimmt der Gemeinderat einstimmig an.

Neben diesem wichtigen Anliegen der Inklusion ging es um weitere spannende Themen. Unter TOP 3 stand ein Bauantrag zur Abstimmung, der uns im Gemeinderat nun schon seit längerem beschäftigt: die Auffüllung einer Fläche und Anlage einer Streuobstwiese am Mühlberg. Inzwischen wurde in einer Bauausschusssitzung vor Ort in Anwesenheit eines Planers im Detail festgelegt, welche Maßnahmen umzusetzen sind: die harte Kante der Böschung neben dem öffentlichen Weg, der zum RÜB 2 führt, ist mit einem Abstand von 1m zur Bordsteinkante deutlich abzuflachen, weiteres als das vorhandene Material darf nicht aufgefüllt werden (außer Humus für die Anpflanzungen) und dieses muss linear verzogen werden. Die Wiese darf nicht eingefriedet werden, in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband sollen einheimische Gehölze für die Pflanzungen ausgewählt werden, der öffentliche Feldweg zu den anliegenden Wiesen wird geschottert, so dass die Zufahrt der Anlieger*innen gewährleistet bleibt. Unsere Meinung zu dem Vorhaben ist unverändert: Wir akzeptieren den gefundenen Kompromiss, um die aktuelle Situation zu verbessern, sind aber mit der Vorgehensweise des Eigentümers nicht einverstanden. Denn Fakten zu schaffen, um im Nachgang dann die Zustimmung der Gemeinde zu erwirken, ist eine inakzeptable Vorgehensweise. Die Begründungen für die massiven Eingriffe in die Natur sind aus unserer Sicht nach wie vor nicht nachvollziehbar. Der Gemeinderat einigt sich darauf, dass der Bauausschuss nach der Einebnung das Gelände erneut in Augenschein nimmt, bevor die Anpflanzung erfolgen kann. Zum Ende der Sitzung behandeln wir noch Satzungen zum Ortsrecht. Zunächst geht es um die von der überörtlichen Rechnungsprüfung geforderte Satzung zur Förderung der Vereinsarbeit – bislang erhalten unterschiedliche Vereinigungen verschiedene Zuschüsse, ohne entsprechende Grundlage. Heute noch zu beschließen ist die Höhe von Zuschüssen – es zeigt sich, dass ein festes Schema vorab schwer alle Bedürfnisse der Vereine nach kommunaler Unterstützung abdecken kann. Der Gemeinderat legt einen neuen Förder-Sockelbetrag von 200 EUR fest, wobei wir GRÜNE für einen Sockelbetrag von 150 EUR für ausreichend gehalten hätten, denn es handelt sich, wie Bürgermeister Saft erklärt, ohnehin nur um eine Anerkennung und nicht um eine Basisfinanzierung der Vereinsarbeit. Diese Förderung wird nur auf Antrag ausgezahlt. Alle anderen Zuschüsse werden auf Antrag entschieden. Für den Partnerschaftsverein sollen weiterhin grundsätzlich andere Rahmenbedingungen gelten, da dieser durch die internationale Zusammenarbeit eine überörtliche Bedeutung im Rahmen der deutsch-französischen Beziehungen hat. Im Anschluss behandeln wir die Friedhofsgebührensatzung. Nachdem zwei Jahrzehnte lang keine Neuberechnung der Gebührenordnung beschlossen wurde, hat die überörtliche Rechnungsprüfung auch die Haushaltsstelle für den Friedhof beanstandet. Ärgerlich ist, dass durch die Verschleppung der Anpassungen jetzt immense Kostensteigerungen anfallen würden, wenn man – wie eigentlich vorgesehen – eine Kostendeckung anzielt. Damit diese Anhebung jedoch nicht zu hoch ausfällt, hatte man sich im Finanzausschuss darauf geeinigt, die Sätze bei den stärksten Anstiegen zunächst auf ca. 60% Deckung (anstatt der eigentlich nötigen 100%) anzuheben. Das gelingt nicht bei allen Posten, aber zumindest überwiegend. Unsere Fraktionsvorsitzende Monika Tremel macht unsere Haltung deutlich: auch wenn es eine unbequeme Entscheidung ist, muss sie getroffen werden, denn ein weiteres Herauszögern verbessert die Situation aus Haushaltssicht leider nicht.