Eingabe zum Radwegekonzept des Landkreises ERH

14.11.2019 Eingabe „Radwegekonzept“ nicht zugelassen

Unten stehende Eingabe wurde vom Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung am 14.12.2019 nicht zugelassen. Es erfolgt keine Abstimmung.

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Kalchreuth machen folgende Eingabe an den Gemeinderat zur Beschlussfassung. Sie machen darüber hinaus die Eingabe, über die einzelnen Punkte gesondert abzustimmen:

  1. Die Gemeinde Kalchreuth strebt an, in das Radwegenetz des Landkreises Erlangen-Höchstadt aufgenommen zu werden, um ein zusammenhängendes Radwegenetz im gesamten Landkreis zu gewährleisten.
  2. Die Gemeinde Kalchreuth sorgt dafür, dass innerhalb der Ortschaft Kalchreuth Schutzstreifen für Fahrradfahrer*innen (laut §42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO) am rechten, sowie am linken Fahrbahnrand angebracht werden.
    • a) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Heroldsberger Straße angebraucht.
    • b)Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Hallerstraße angebracht
    • c) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang des Dorfplatzes angebracht.
    • d) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Weißgasse angebracht.
    • e) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Schulstraße angebracht
    • f) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Röckenhofer Straße angebracht
    • g) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Erlanger Straße angebracht.
    • h) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Buchenbühler Straße angebracht.
    • i) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Fürther Straße angebracht.
    • j) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Käswasserstraße angebracht.
    • k) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Röckenhofer Hauptstraße Straße angebracht.
    • l) Ein Schutzstreifen am linken wie rechten Fahrbahnrand wird entlang der Unterschöllenbacher Straße angebracht.
  3. Die Gemeinde Kalchreuth setzt sich mit den jeweiligen Straßenbauämtern des Kreises und des Staates in Verbindung, um die jeweiligen Zuständigkeiten zu klären und um die Lücken im Radwegenetz innerorts zu schließen.
  4. Die Gemeinde Kalchreuth wendet sich an das zuständige Ingenieurbüro, das mit dem Radwege-Konzept des Landkreises ERH betraut ist und schlägt vor, die Möglichkeit von Schutzstreifen in das Radwegekonzept des Landkreises mit einzubeziehen.

Begründung:

In der letzten Sitzung des Gemeinderats am 17.10.2019 wurde das Radwegekonzept des Landkreises besprochen und darauf hingewiesen, dass die Kommunen bis zum 4.12.2019 konkrete Vorschläge beim Landkreis einreichen sollen.

Dies heißen wir für gut und möchten es unterstützen. Wir möchten die bisherigen Vorschläge dahingehend erweitern, dass wir innerhalb der Gemeinde Kalchreuth sichere Wege für Fahrradfahrer*innen für dringend erforderlich halten.

Insbesondere halten wir für dringend erforderlich, dass der Alltags-Radverkehr durch den Ort von Seiten der Gemeinde vor allem für Schulkinder und ältere Radfahrer*innen sicherer gemacht wird.