Antrag auf Einrichtung eines runden Tisches zur Evaluation des Winterdienstkonzepts

Im September 2022 wurde der Gemeinderat von der Verwaltung darüber informiert, dass die
Regelungen zum Räum- und Streudienst grundlegend überarbeitet worden sind.

Es wurde ein Räumkonzept erstellt, in dem Straßenabschnitte mit höchster
beziehungsweise nachrangiger Priorität festgelegt wurden. Eine hohe Priorität haben
demnach insbesondere die Buchenbühler Straße, die Straßen im Umfeld von
Kindertagesstätten und Schule, die Zufahrt zum Bahnhof sowie das Gewerbegebiet an der
Kaufleite. Im Rahmen der Information wurde darauf hingewiesen, dass Straßen mit
nachrangiger Priorität künftig nur noch nach Bedarf geräumt oder gestreut werden.
Gleichzeitig wurde betont, dass bei Extremwetterereignissen – etwa bei Eisregen oder
starkem Schneefall – Ausnahmen von dieser Regelung vorgesehen sind.

Auch wenn die Winter in den vergangenen Jahren insgesamt milder geworden sind und es
in den Wintermonaten häufig längere schnee- und eisfreie Phasen gibt, treten dennoch
jedes Jahr kurzzeitige Wetterlagen mit Eisglätte oder Schneefall auf. Dabei ist zu
beobachten, dass einzelne Straßen in Kalchreuth teilweise gar nicht mehr vom Winterdienst
bedient werden – selbst dann nicht, wenn Straßen mit höherer Priorität bereits vollständig
geräumt sind und eine erhebliche Schneedecke den Verkehr in den nachrangigen Straßen
erschwert.

Antrag

Wir beantragen vor diesem Hintergrund, zum Ende der Räum- und Streuperiode 2026 einen
runden Tisch einzusetzen, um die im Jahr 2022 beschlossenen Regelungen zum
Winterdienst zu evaluieren. Ziel soll es sein, gemeinsam mit den Verantwortlichen aus
Bauhof und Verwaltung sowie Vertreter*innen der Fraktionen im Gemeinderat eine
Neufassung des bestehenden Räumkonzepts zu beraten. Diese soll sowohl die
Leistungsfähigkeit der Kommune als auch die berechtigten Bedürfnisse der Bürgerinnen
und Bürger angemessen berücksichtigen und die Transparenz für alle Seiten erhöhen.