Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024

Heute geht es inhaltlich um viele Punkte, die wir bereits in vorangegangenen Sitzungen in Bauausschuss oder Gemeinderat beraten haben, und über die nun Beschlüsse gefasst werden sollen.

Wir beginnen mit der Genehmigung eines Carports am Heckacker (einstimmig befürwortet). Anschließend steht erneut das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Buchenstraße zur Abstimmung. Der neu eingebrachte Entwurf entspricht nun zwar zahlenmäßig, hinsichtlich der GRZ (Maß für Anteil der Bebauung des Grundstückes) den Vorgaben, unsere grüne Fraktion stimmt aber weiterhin dagegen, weil es keine substanzielle und weniger flächenversiegelnden Entwurf gab und es für uns nicht plausibel ist, dass ein Haus mit einer Wohnfläche von deutlich über 200m2 tatsächlich mit einer Terrasse von nur 16m2 begnügen wird. Zudem sind wir der Meinung, dass sich das geplante Gebäude nicht in der Umgebung einfügt. Der Entwurf wird vom Gemeinderat gegen unsere Stimmen angenommen.

Interessant wird der folgende TOP6. Hier steht ein Antrag zur Baulandausweisung in der Weißgasse auf der Tagesordnung, der schon ausführlich im Bauausschuss beraten wurde. Auf einem großen innerörtlichen Grundstück befinden sich Wohngebäude, Scheunen und Hof, die alles in allem in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand sind. Im nördlichen Bereich des Grundstückes befindet sich ein Garten, der überwiegend mit Obstbäumen bewachsen ist. Das Grundstück wurde von einem Bauinvestor erworben, der hier eine innerörtliche Nachverdichtung umsetzen möchte. Die bestehenden Gebäude sollen abgerissen werden, stattdessen sind Mehrfamilienhäuser (mit mehreren Wohneinheiten) und am nördlichen Rand des Grundstückes auch Einfamilien-Reihenhäuser geplant. Zum ersten Bebauungsentwurf gab es vom Bauausschuss folgende Empfehlungen: der Baumbestand, der an die Weißgasse grenzt, soll erhalten bleiben. Es ist ein Spielplatz auf dem Gelände zu errichten. Die nördlichen Gebäudeteile sollen weniger massiv an das Nachbargrundstück heranragen, indem ein größerer Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird und indem nur ein Vollgeschoss sowie Dachgeschoss errichtet werden soll. Im nun aktualisierten Vorentwurf sind zwei Gebäudeteile eingezeichnet, in denen insgesamt 23 Wohnung entstehen sollen, sowie 4 Reihenhäuser am nördlichen Grundstücksrand. Es wird diskutiert, dass im vorliegenden Bebauungsplan nicht alle Punkte aus dem Bauausschuss bereits umgesetzt wurden, bspw. der Abstand nach Norden. Unsere Fraktion ergänzt den Wunsch nach einem Mobilitätskonzept des Bauträgers, auch als Lösung für eine sich abzeichnende Parkplatzproblematik. Durch die zentrale Lage im Ort sind Bahnhof und Bushaltestelle sehr gut erreichbar, so dass sich hier eine Kombination aus Car-Sharing und ausreichend Radabstellplätzen für das neue Wohnareal sehr gut anbietet und den Bedarf nach eigenen Autos, zugehörigen Stellplätzen und auch den Verkehr im Ort insgesamt verringert.  Wichtig zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass sich anliegende Nachbarn gegen das Projekt aussprechen und die Gemeinderäte vor den beiden Sitzungen von Bauausschuss und Gemeinderat jeweils kontaktiert haben, mit Argumenten, die gegen den Bau sprechen sollen. Darunter wird Natur- und Klimaschutz genannt. Wir halten die Entscheidung der innerörtlichen Bebauung für eine wichtige Frage der Abwägung. Und wir freuen uns, dass mittlerweile Themen wie innerörtlicher Baumbestand und Verzicht auf Flächenversiegelung in der Breite als relevant für Natur- und Klimaschutz angesehen werden. Allerdings gibt es auch gewichtige Argumente, die aus unserer Sicht für eine innerörtliche Verdichtung sprechen. Die Bevölkerungszahl von Kalchreuth nimmt, nach dem zwischenzeitlichen Zuwachs durch das Neubaugebiet am Weingarten, derzeit wieder ab. Die Einwohnerzahlen sinken, es gibt weniger Geburten als Sterbefälle. Wohnraum ist in der ganzen Metropolregion Nürnberg knapp. In Kalchreuth fehlen insbesondere Wohnungen, für (u.a. auch junge) Menschen, die sich kein Eigentum oder Haus leisten können, aber auch für Menschen, denen die Bewirtschaftung eines Hauses mit Garten im Alter zu kräftezehrend wird. Vergleichbare innerörtliche Grundstücke stehen, aus unterschiedlichen Gründen, leer und verfallen ohne Nutzung und machen den Ortskern unattraktiv. Eine Nachverdichtung dagegen belebt den Ortskern. Neues Bauland an den Ortsrändern ist rar, fördert die Zersiedelung sowie Flächenversiegelung und verändert das Ortsbild stark. Zudem hat sich der Gemeinderat zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode fraktionsübergreifend darauf verständigt, die Nachverdichtung zu stärken. Bei der Abstimmung über die Genehmigung der Baulandausweisung wird es, für uns überraschend, sehr knapp. Obwohl der Bauausschuss dem Gemeinderat einen Empfehlungsbeschluss vorgelegt hat und wir darüber hinaus festlegen, dass im Norden nun 15m Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden sollen, stimmen einige Gemeinderäte, und zu unserer Überraschung auch der erste Bürgermeister, gegen den Antrag. Die Baulandausweisung bekommt mit 10:6 dennoch eine Mehrheit, so dass die Planungen weitergehen können. Wir halten diese Art der geplanten Nachverdichtung an dieser Stelle für einen maßvollen und angemessenen Kompromiss zwischen den lokalen Gegebenheiten, den Interessen der Anwohner*innen und der gemeindlichen Entwicklung. Unsere Maßgabe ist hier ein Handeln zum Wohl der gesamten Gemeinde und eine gute, nachhaltige Entwicklung für die Zukunft. Auf keinen Fall möchten wir den Verfall einer weiteren ehemaligen Hofstelle, um des Willens der Befriedigung von einzelnen Interessen wegen.

In TOP 7 geht es um die Festlegung der Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform. Nachdem in der letzten Sitzung noch unklar war, inwiefern sich die Reform auf unsere Grundsteuer vor Ort konkret auswirkt, gibt es nun Ende Oktober endlich mehr Klarheit, da nun für etwa 95% der Grundstücke Daten vorliegen. Wenn der Hebesatz bei 300% belassen wird, steigen das Grundsteueraufkommen insbesondere im Bereich Grundsteuer B von etwa 260.000 Euro in 2024 auf ca. 380.000 Euro ab 2025. Der Grundsatz der Einkommensneutralität der Grundsteuerreform wird damit nicht eingehalten. Allerdings ist sich der Gemeinderat einig, dass eine Beibehaltung des Hebesatzes mit den daraus resultierenden höheren Steuereinnahmen derzeit angemessen ist: Durch die aktuellen vielen Bauvorhaben (Dorfplatz, Hort, Hochwasserschutz) sind die finanziellen Spielräume eng und es steht eine Kreditaufnahme für das kommende Jahr an. Im Vergleich zu den Landkreiskommunen lagen die Gewerbesteuer-Hebesätze in Kalchreuth, seit 1986 Jahren unverändert, am unteren Rand. Einstimmig fällt der Beschluss, die Hebesätze für Grundsteuer A und B bei 300% zu belassen.

Zum Schluss informiert der erste Bürgermeister darüber, dass kurzfristig weitere Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule zu erwarten sind. Es geht um den Brandschutz. Die aktuelle Brandmeldeanlage ist nicht auf dem Stand, der erforderlich wäre. Derzeit ist nur Kategorie „3“ (Überwachung der Fluchtwege) erfüllt, nötig wäre ein Stand in Kategorie „2“ (Flächendeckende Anlage). Bei der Abwägung der Alternativen zeigt sich, dass eine Erweiterung der Brandmeldeanlage in allen Räumen die beste Option ist. Hier müssen Nachrüstungen in den Zwischendecken in den Klassenräumen erfolgen. Ergänzende Arbeiten wie bspw. Abschottung von Kabeltrassen oder partieller Austausch von Dämmmaterial oder Deckenpaneelen, sind zu erwarten. Die Kosten für bloße Nachrüstung der Technik werden auf etwa 25.000 EUR geschätzt, unklar bleibt vor Beginn der Arbeiten jedoch, wie viel Aufwand für zusätzliche Arbeiten anfallen wird. Die Maßnahme müssten in den Ferienperioden durchgeführt werden, ein Abschluss in den Sommerferien 2025 ist anvisiert.

In der anschließenden Bürgerfragestunde geht es um das Thema Starkregen, diesmal in der Dürerstraße. Hier berichten Anwohner*innen von dreimaligem Wasserschaden im Haus im Jahr 2024, sowohl über Kanalrückstau als auch über eindringendes Oberflächenwasser. Bei den verschiedenen Starkregenereignissen in 2024 waren viele Bürger*innen in Kalchreuth betroffen, auch in die Kellerräume des Rathauses drang bspw. über die Fenster-Lichtschächte Wasser ein. Die Verwaltung verspricht, die Funktionsfähigkeit des Abwasserkanals in der Dürerstraße zu prüfen, weist aber auch darauf hin, dass entsprechende Schutzmaßnahmen in der Verantwortung der Eigentümer liegt (z. B. Rückstausicherung, bauliche Maßnahmen).